Tourismus und Handicap Label

Das 2001 eingeführte Label Tourismus und Behinderung ist ein Qualitätsmerkmal der Gastfreundschaft. Es identifiziert die Zugänglichkeit von Urlaubs-, Freizeit- oder Kulturorten für Menschen, die Anpassungen für die Hauptbehinderungen benötigen. Ein Qualitätssiegel für einen geeigneten Aufenthalt!


Die Marke Tourismus und Behinderung ist eine Antwort auf die Nachfrage von Menschen mit Behinderungen, die ihren Urlaub und ihre Freizeit frei wählen möchten. Die Marke bietet eine Garantie für eine effiziente und auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zugeschnittene Betreuung.
Für einen behinderten Touristen ist die Marke Tourismus und Behinderung der Beweis für das konkrete Engagement und die Garantie eines effizienten und angepassten Empfangs. Das am Eingang des Tourismusbüros angebrachte Logo informiert Menschen mit Behinderungen zuverlässig, einheitlich und objektiv über ihre Zugänglichkeit je nach Behinderung.

Die Marke Tourismus und Behinderung fördert die Entstehung von touristischen Produkten und Dienstleistungen, die wirklich für alle offen sind, und garantiert allen behinderten Touristen den Zugang zu Informationen, die ihnen ein Maximum an Autonomie ermöglichen. Behinderten die Autonomie zu geben, die sie sich wünschen, bedeutet, ihnen die größte Anzahl von Türen zu öffnen.

Unser Tourismusbüro ist seit 2014 (erneuert 2021) für Menschen mit Behinderungen zertifiziert:
- Auditive
- Mental
- Visuell
- Moteure

Im Fremdenverkehrsamt wurden folgende Einrichtungen eingerichtet: 
- Anleitung in Brail
- System zur Unterstützung des Hörens
- Lupe
- Vereinfachte Anleitung
- Player mit Audios mit Batz-sur-Mer, auch auf USB-Stick herunterladbar
- Modell der Moulin de la Falaise
- Tourismus- & Handicap-Etiketten zur Angabe der einzelnen Empfangsbereiche, Selbstbedienungsdokumentationen oder Shop-Produkte 

Füllen Sie bitte das folgende Formular aus, um unsere Unterlagen zu erhalten: 
meinen Antrag
meine Kontaktdaten
Laut Gesetz n° 78-17 vom 06. Januar 1978 der Nationalen Kommission für die Informatik und des Freiheitsrechtes (CNIL), bezüglich der Datenerfassung und der Freiheitsrechte (Artikel 36) kann der Betroffene Zugang fordern, so dass er die betreffenden Informationen berichtigt, ergänzt, klärt, aktualisiert oder löscht, falls diese ungenau, inkomplett, doppeldeutig oder abgelaufen sind. Die Sammlung oder die Benutzung, die Kommunikation oder die Erhaltung sind verboten. Um dieses Recht auszuüben, bitte es im Formular oben präzisieren.