Gültig ab 23. März 2026.
Das Tourismusbüro von Batz-sur-Mer verpflichtet sich, seine Website gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ot-batzsurmer.fr
Diese Seite zeigt den aktuellen Zustand der Website, die laufenden Aktionen und die Kontaktmöglichkeiten bei Problemen.
STAND DER KONFORMITÄT
Die Website des Tourismusbüros von Batz-sur-Mer entspricht noch nicht dem Allgemeinen Bezugsrahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit (RGAA).
Bisher wurden noch keine Compliance-Audits durchgeführt, aber ein entsprechender Prozess ist in vollem Gange.
LAUFENDE AKTIONEN
Um die Vorschriften einzuhalten, haben wir folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Bis 2030 ein technisches Audit durchführen
- Schrittweise Übernahme der Inhalte (Texte, Bilder, Links, PDF-Dokumente...) durch das Team des Tourismusbüros, um deren Zugänglichkeit zu gewährleisten
- Sensibilisierung und Schulung unseres Teams zur digitalen Zugänglichkeit
UNTERSTÜTZUNG UND KONTAKT BEI SCHWIERIGKEITEN
Wenn Sie einen Mangel an Barrierefreiheit feststellen, der Ihnen den Zugriff auf Inhalte oder Funktionen der Website verwehrt, können Sie uns dies mitteilen. Wir verpflichten uns, Ihnen so schnell wie möglich zu antworten.
Per E-Mail an office.tourisme@mairie-batzsurmer.fr
Telefonisch unter 02 40 23 92 36
Per Post an das Tourismusbüro von Batz-sur-Mer, 25 rue de la plage 44740 Batz-sur-Mer.
RECHTSMITTEL
Wenn Sie einen Mangel an Barrierefreiheit feststellen, der Ihnen den Zugriff auf Inhalte der Website verwehrt, und Sie uns dieses Problem gemeldet haben, ohne eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten, sind Sie berechtigt, den Ombudsmann zu kontaktieren:
https://formulaire.defenseurdesdroits.fr/
Per Post:
Verteidiger der Rechte
Freie Antwort 71120
75342 Paris CEDEX 07
Das Tourismusbüro von Batz-sur-Mer verpflichtet sich, seine Website gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ot-batzsurmer.fr
Diese Seite zeigt den aktuellen Zustand der Website, die laufenden Aktionen und die Kontaktmöglichkeiten bei Problemen.
STAND DER KONFORMITÄT
Die Website des Tourismusbüros von Batz-sur-Mer entspricht noch nicht dem Allgemeinen Bezugsrahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit (RGAA).
Bisher wurden noch keine Compliance-Audits durchgeführt, aber ein entsprechender Prozess ist in vollem Gange.
LAUFENDE AKTIONEN
Um die Vorschriften einzuhalten, haben wir folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Bis 2030 ein technisches Audit durchführen
- Schrittweise Übernahme der Inhalte (Texte, Bilder, Links, PDF-Dokumente...) durch das Team des Tourismusbüros, um deren Zugänglichkeit zu gewährleisten
- Sensibilisierung und Schulung unseres Teams zur digitalen Zugänglichkeit
UNTERSTÜTZUNG UND KONTAKT BEI SCHWIERIGKEITEN
Wenn Sie einen Mangel an Barrierefreiheit feststellen, der Ihnen den Zugriff auf Inhalte oder Funktionen der Website verwehrt, können Sie uns dies mitteilen. Wir verpflichten uns, Ihnen so schnell wie möglich zu antworten.
Per E-Mail an office.tourisme@mairie-batzsurmer.fr
Telefonisch unter 02 40 23 92 36
Per Post an das Tourismusbüro von Batz-sur-Mer, 25 rue de la plage 44740 Batz-sur-Mer.
RECHTSMITTEL
Wenn Sie einen Mangel an Barrierefreiheit feststellen, der Ihnen den Zugriff auf Inhalte der Website verwehrt, und Sie uns dieses Problem gemeldet haben, ohne eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten, sind Sie berechtigt, den Ombudsmann zu kontaktieren:
https://formulaire.defenseurdesdroits.fr/
Per Post:
Verteidiger der Rechte
Freie Antwort 71120
75342 Paris CEDEX 07
