Kurtaxe

Informationen über die Kurtaxe

Die Kurtaxe wird von den Gastgebern, die sich insbesondere auf einer Fremdenverkehrsort wie Batz-sur-Mer ist, von ihren Kunden erhoben.
Durch diese Steuer tragen Besucher zur Entwicklung unseres Ferienortes in Bezug auf Unterhaltung bei, auch zur Erhaltung der Qualität unseres Lebensumfelds, insbesondere in Bezug auf Sauberkeit und Sicherheit.

Die obligatorische Kurtaxe muss auf dem Mietvertrag erscheinen, am Ende des Aufenthalts separat auf der Rechnung erscheinen und am Ort der Unterkunft angezeigt werden.
 
Darüber hinaus müssen alle Eigentümer von Unterkünften zur Selbstverpflegung ihre eindeutige Registrierungsnummer erhalten, die obligatorisch ist, um ihre Mietangebote auf Online-Buchungsseiten wie Airbnb, Abritel usw. zu veröffentlichen.



Die zusätzliche Ortstaxe des Départements

Das Département Loire-Atlantique hat ein neues Schema für den Tourismus und die Freizeit im gesamten Gebiet eingeführt. Er hat die Einführung einer zusätzlichen Kurtaxe zum 1. Januar 2024 durch einen Beschluss vom 23. Juni 2023 aktiviert. Im Rahmen der Bestimmungen des Artikels L 3333-1 des Code Général des Collectivités Territoriales entspricht sie 10 % der tatsächlichen oder pauschalen Kurtaxe, die von den Gemeinden oder den EPCI erhoben wird. Die Gemeinde Batz-sur-Mer erhebt diese Steuer und erstattet sie an das Département.
Diese Steuer kommt zu den städtischen Kurtaxe-Tarifen hinzu, die dem Département Loire Atlantique zugute kommen. Siehe Preistabelle für die Kurtaxe und Zuschlag.
Weitere Informationen zu dieser Departementsabgabe finden Sie unter www.loire-atlantique.fr 

 Für weitere Informationen können Sie uns kontaktieren, indem Sie das untenstehende Formular ausfüllen, oder telefonisch unter 02 40 23 92 36 oder per E-Mail an office.tourisme@mairie-batzsurmer.fr

Unten auf der Seite finden Sie das Faltblatt sowie die Preise für die Aufenthalts- und Zusatzsteuer.